Bahnfrachtgeschäft

Bahnfrachtgeschäft
Beförderung von Gütern im  Bahnverkehr. Abschluss des  Frachtvertrages mit der Annahme des Gutes und des zugehörigen  Frachtbriefs durch die Bahn. Voraussetzung: Erfüllung der Beförderungsbedingungen nach  Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) und  Eisenbahn-Tarif. Es entstehen Rechte des Absenders und des Empfängers.
- Das  Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) gilt bei Frachtverkehr mit durchgehenden Frachtbriefen zwingend.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Frachtvertrag — Vertrag des ⇡ Frachtführers mit dem Absender über die Beförderung von Gütern. Der F. ist ⇡ Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) mit Sonderregeln in §§ 407–452d HGB. 1. Inhalt: Wesentlicher Inhalt muss die Beförderung des Gutes sein, sie muss… …   Lexikon der Economics

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