- Bahnfrachtgeschäft
- Beförderung von Gütern im ⇡ Bahnverkehr. Abschluss des ⇡ Frachtvertrages mit der Annahme des Gutes und des zugehörigen ⇡ Frachtbriefs durch die Bahn. Voraussetzung: Erfüllung der Beförderungsbedingungen nach ⇡ Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) und ⇡ Eisenbahn-Tarif. Es entstehen Rechte des Absenders und des Empfängers.- Das ⇡ Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) gilt bei Frachtverkehr mit durchgehenden Frachtbriefen zwingend.
Lexikon der Economics. 2013.